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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Nicolai Kölmel (Kölmel Digital)Fritz-Erler-Straße 2, 76316 MalschStand: 01.01.2026
I. Allgemeine Bestimmungen
§ 1

Geltungsbereich

1.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Leistungen und Angebote des Anbieters Nicolai Kölmel (Kölmel Digital) gegenüber seinen Kunden. Sie gelten auch für alle künftigen Verträge, Lieferungen und Leistungen, selbst wenn im Einzelfall nicht nochmals ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2

Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, selbst wenn der Anbieter ihrer Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht. Eine Bezugnahme auf Schreiben, Bestellungen oder sonstige Mitteilungen des Kunden, die auf dessen Geschäftsbedingungen verweisen, stellt kein Einverständnis mit deren Geltung dar.

1.3

Der Anbieter hat das Recht, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft einseitig zu ändern und/oder zu ergänzen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist. Der Kunde wird bei Anpassung dieser AGB über die beabsichtigten Änderungen bzw. Ergänzungen mit angemessener Ankündigungsfrist vorab informiert. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Benachrichtigung (die „Widerspruchsfrist“), gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen. Der Anbieter wird in seiner Benachrichtigung auf das Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Im Falle eines Widerspruchs kann der Kunde die Nutzung nach der bisherigen Fassung der AGB fortsetzen.

1.4

Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen AGB. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zu diesen AGB – unabhängig davon, ob sie vor oder nach Vertragsschluss getroffen werden – bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

§ 2

Vertragsgegenstand

2.1

Der Anbieter erbringt Leistungen im Bereich des Online-Marketings, insbesondere in den Bereichen Webdesign, Suchmaschinenoptimierung (SEO) sowie der Planung, Umsetzung und Betreuung von Werbekampagnen auf Social-Media-Plattformen.

2.2

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und der darin enthaltenen Leistungsbeschreibung.

2.3

Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet der Anbieter dem Kunden keinen konkreten Erfolg, sondern lediglich die Erbringung der vereinbarten Leistungen als Dienstleistung im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Dies gilt insbesondere für Leistungen im Bereich Suchmaschinenoptimierung (SEO) sowie für die Erstellung, Betreuung und Auswertung von Werbekampagnen, bei denen ein bestimmter wirtschaftlicher oder messbarer Erfolg – etwa eine bestimmte Reichweite, Sichtbarkeit, Konversionsrate oder Umsatzsteigerung – nicht geschuldet wird. Sofern im Einzelfall einzelvertraglich die Herstellung eines bestimmten Werks vereinbart wird – etwa im Rahmen der Erstellung einer Website – gelten ergänzend die Regelungen aus § 5 dieser AGB.

2.4

Der Anbieter ist berechtigt, sich zur Erbringung der geschuldeten Leistungen Erfüllungsgehilfen/Freelancern zu bedienen.

2.5

Die Bereitstellung der Leistungen erfolgt – sofern nicht abweichend vereinbart – digital.

2.6

Der Anbieter bewahrt die projektbezogenen Unterlagen nach Abschluss des Auftrags bzw. nach Ablauf eines Dauerschuldverhältnisses für die Dauer von drei Monaten unentgeltlich auf. Nach Ablauf dieser Frist ist der Anbieter berechtigt, die Unterlagen ohne vorherige Ankündigung gegenüber dem Kunden zu löschen oder zu vernichten.

2.7

Änderungen werden im Rahmen einer einmaligen Korrekturschleife ohne zusätzliche Vergütung vorgenommen. Der Kunde fasst sämtliche Änderungswünsche vollständig und strukturiert in einem Dokument zusammen und übermittelt dieses dem Anbieter. Darüber hinausgehende Änderungswünsche oder zusätzliche Leistungen gelten als Mehrleistungen und werden gesondert vergütet. Die Vergütung erfolgt nach Zeitaufwand auf Basis des jeweils gültigen Stundensatzes oder nach gesonderter Vereinbarung.

§ 3

Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1

Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter alle für die Durchführung der vertraglichen Leistungen erforderlichen Inhalte vollständig, in geeigneter digitaler Form und rechtzeitig bereitzustellen. Dazu zählen insbesondere Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Videos sowie notwendige rechtliche Angaben (z. B. Impressum, Datenschutzerklärung).

3.2

Der Kunde hat dem Anbieter alle zur Leistungserbringung erforderlichen Zugänge und Zugangsdaten (etwa zu Content-Management-Systemen, Hosting-Servern, Analyse-Tools oder Werbeplattformen wie Meta Ads) vollständig, korrekt und zeitgerecht zur Verfügung zu stellen.

3.3

Der Kunde benennt einen fachkundigen Ansprechpartner, der das Projekt auf seiner Seite koordiniert und zur Abgabe aller erforderlichen Erklärungen (insbesondere Freigaben) sowie zur Entscheidung über etwaige Änderungen bevollmächtigt ist. Dieser Ansprechpartner steht dem Anbieter als primäre Kontaktperson für Rückfragen und Abstimmungen zur Verfügung.

3.4

Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn der Leistungserbringung durch den Anbieter eine vollständige Sicherung aller relevanten Daten (insbesondere Inhalte, Datenbanken, Einstellungen und Systemstände) auf eigene Verantwortung durchzuführen. Dies umfasst insbesondere die Erstellung eines vollständigen Back-ups bestehender Systeme, um Datenverluste im Rahmen der Leistungserbringung vorzubeugen.

3.5

Erbringt der Kunde eine Mitwirkungsleistung nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig, verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen und -termine um einen angemessenen Zeitraum. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für Verzögerungen oder Leistungsstörungen, die auf fehlende oder verspätete Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind. Etwaige durch die Verzögerung entstehende Mehrkosten oder Mehraufwände des Anbieters (z. B. zusätzlicher Arbeitsaufwand oder Kosten für die Beschaffung und Lizenzierung von Ersatzmaterial wie Stockfotos) kann der Anbieter dem Kunden gesondert in Rechnung stellen.

3.6

Bei fortlaufenden Leistungen des Anbieters – etwa im Rahmen kontinuierlicher Suchmaschinenoptimierung oder der Betreuung von Social-Media-/Online-Werbekampagnen – wirkt der Kunde während der Vertragslaufzeit in zumutbarer Weise mit. Der Kunde wird dem Anbieter die zur Optimierung und Durchführung der jeweiligen Maßnahmen erforderlichen Informationen und Daten (z. B. interne Kennzahlen zu Konversionen, aktuelle Produkt- oder Leistungsinformationen, Feedback aus dem Vertrieb) zur Verfügung stellen und auf Berichte oder Vorschläge des Anbieters in angemessener Frist Rückmeldung geben. Änderungen im eigenen Leistungsangebot, in Zielvorgaben oder sonstige Umstände, die die laufenden Kampagnen oder Optimierungsmaßnahmen beeinflussen können, sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen, damit eine Anpassung der Strategie bzw. der Maßnahmen erfolgen kann.

3.7

Ist der Anbieter an der Leistungserbringung gehindert und beruht die Ursache auf Umständen aus der Sphäre des Kunden (z. B. ausbleibende Mitwirkung, verspätete Freigaben), bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters unberührt. Kommt es dadurch zu einem projektbedingten Stillstand von mehr als zwölf Wochen, ist der Anbieter berechtigt, die noch ausstehende Restvergütung abzurechnen, auch wenn das Projekt noch nicht vollständig abgeschlossen ist. Voraussetzung ist, dass der Anbieter den Kunden zuvor unter angemessener Fristsetzung zur Mitwirkung aufgefordert hat.

3.8

Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit sämtlicher Inhalte, Werbemaßnahmen und Werbeaussagen verantwortlich, insbesondere im Hinblick auf das Wettbewerbsrecht. Er verpflichtet sich, bereitgestellte und freigegebene Inhalte vor Veröffentlichung entsprechend rechtlich zu prüfen.

3.9

Der Anbieter erstellt Werbeinhalte (z. B. Texte, Anzeigen, Grafiken) auf Grundlage der Angaben, Zielvorgaben und Informationen des Kunden. Eine rechtliche Prüfung der erstellten Inhalte – insbesondere im Hinblick auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), Heilmittelwerbegesetz (HWG) oder sonstige branchenspezifische Vorschriften – ist nicht geschuldet. Der Kunde ist verpflichtet, die vom Anbieter erstellten Inhalte vor ihrer Veröffentlichung sorgfältig zu prüfen und freizugeben. Mit der Freigabe übernimmt der Kunde die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit der Inhalte. Soweit ein Dritter wegen einer Rechtsverletzung durch freigegebene Inhalte Ansprüche gegen den Anbieter geltend macht, stellt der Kunde den Anbieter von solchen Ansprüchen frei, es sei denn, dem Anbieter fällt vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last.

§ 4

Vertragsschluss und Zahlungsbedingungen

4.1

Die Präsentation der Leistungen auf der Website, in sozialen Netzwerken, in Werbeanzeigen und Broschüren stellt kein bindendes Angebot des Anbieters auf Abschluss eines Vertrags dar.

4.2

Der Vertrag kommt in der Regel durch Übersendung eines Angebots per E-Mail durch den Anbieter und dessen Bestätigung durch den Kunden zustande.

4.3

Die vom Anbieter angegebenen Preise sind verbindlich und verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus der individuell zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung.

4.4

Sofern die Parteien feststellen, dass Leistungen des Anbieters erbracht werden sollen, die über das vereinbarte Leistungsspektrum hinaus gehen, sind diese separat nach einem durch den Anbieter festzulegenden Stundensatz (179 EUR) zu vergüten. Im Zweifel gilt ein marktüblicher Stundensatz als vereinbart.

4.5

Die Vergütung ist, sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde, unmittelbar nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. In der Regel wird mit Annahme des Angebots eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Auftragswertes fällig. Der Anbieter beginnt mit der Leistungserbringung erst nach Eingang dieser Anzahlung. Auch etwaig vereinbarte Fristen richten sich u. a. nach dem Eingang dieser Anzahlung. Die restlichen 50 % werden nach Abschluss des Projekts in Rechnung gestellt. Eine vollständige Übergabe der Leistung sowie eine etwaige Veröffentlichung – etwa die Liveschaltung der Website – erfolgen erst nach vollständigem Zahlungseingang der Abschlussrechnung.

4.6

Gerät die Fertigstellung des Projekts aus Gründen, die allein aus der Sphäre des Kunden stammen (z. B. fehlende Mitwirkung, ausbleibende Freigaben, nicht bereitgestellte Inhalte), in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, die Schlussrate spätestens zwölf (12) Wochen nach Annahme des Angebots in Rechnung zu stellen. In diesem Fall wird die Schlussrate unabhängig vom tatsächlichen Projektfortschritt fällig.

4.7

Die Bezahlung erfolgt per Überweisung oder per SEPA-Lastschrift.

4.8

Sofern die Zahlung per SEPA-Lastschrift vereinbart wird, ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dieses Mandat gilt bis auf Widerruf auch für künftige Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien. Kann eine vereinbarte Lastschrift nicht eingelöst werden und erfolgt eine Rückbuchung, ist der Kunde verpflichtet, den offenen Betrag innerhalb von drei Werktagen nach Rückbuchung per Überweisung auszugleichen und die dem Anbieter durch die Rückbuchung entstandenen Kosten zu übernehmen.

4.9

Eine Aufrechnung ist für beide Vertragsparteien nur zulässig, wenn die zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Gleiches gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts.

4.10

Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält der Anbieter sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

4.11

Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber dem Anbieter in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Der Anbieter ist berechtigt, die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen. Dies gilt insbesondere für Pakete mit regelmäßig vorproduzierten oder vorbereiteten Leistungen (z. B. Blogbeiträge). Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

4.12

Bei Paketen mit regelmäßig vorproduzierten oder vorbereiteten Leistungen (z. B. Blogbeiträge) gilt: Der Kunde schuldet die Vergütung auch für solche Inhalte, die bereits vorproduziert wurden.

§ 5

Abnahme bei Werkleistungen

5.1

Soweit zwischen den Parteien Werkleistungen vereinbart sind, ist der Anbieter berechtigt, nach Abschluss abgrenzbarer Leistungsteile eine Teilabnahme zu verlangen. Nach Abschluss sämtlicher vereinbarter Leistungen kann der Anbieter zusätzlich eine Gesamtabnahme verlangen. Beide Abnahmeformen erfolgen nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.

5.2

Teilabnahmen gelten als selbständige Abnahmen im Sinne des § 640 BGB. Mit der Teilabnahme erklärt sich der Kunde mit dem jeweiligen Leistungsteil einverstanden; etwaige spätere Mängelrügen im Rahmen der Gesamtabnahme berühren bereits erklärte Teilabnahmen nicht.

5.3

Der Anbieter zeigt dem Kunden die Abnahmebereitschaft ausdrücklich an. Der Kunde ist verpflichtet, die bereitgestellten Leistungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen ab Zugang der Anzeige zu prüfen und die Abnahme zu erklären, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

5.4

Erfolgt innerhalb der Frist keine schriftliche Erklärung des Kunden unter Angabe konkreter, wesentlicher Mängel, gilt die jeweilige (Teil-)Leistung als abgenommen.

5.5

Einer ausdrücklichen Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Leistung produktiv nutzt, die fällige Vergütung vorbehaltlos zahlt oder weitere Leistungen in Anspruch nimmt, die auf der erbrachten Leistung aufbauen.

§ 6

Kündigung

6.1

Der Vertrag hat die individuell zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit.

6.2

Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende der vereinbarten Laufzeit ordentlich gekündigt werden. Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen.

6.3

Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit.

6.4

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.

6.5

Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

6.6

Im Fall der außerordentlichen Kündigung durch den Kunden aus wichtigem Grund bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters unberührt. Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen.

§ 7

Nutzungsrechte & Referenznennung

7.1

Der Anbieter räumt dem Kunden an den im Rahmen der Leistungserbringung geschaffenen oder hierfür erworbenen Arbeitsergebnissen ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, soweit der Anbieter selbst über die entsprechenden Nutzungsrechte verfügt. Nicht umfasst ist das Recht zur Bearbeitung oder Umgestaltung der Arbeitsergebnisse; dieses wird ausdrücklich nicht übertragen.

7.2

Die Nutzungsrechte werden dem Kunden unter dem Vorbehalt vollständiger und fristgerechter Zahlung der geschuldeten Vergütung eingeräumt. Bei Vereinbarung von Ratenzahlung ist der Kunde zur Nutzung der Leistung bereits ab Liveschaltung bzw. Bereitstellung vorläufig berechtigt. Die endgültige Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt jedoch erst mit vollständiger Zahlung sämtlicher Raten. Kommt der Kunde mit einer fälligen Rate in Verzug und setzt er diesen Verzug trotz Mahnung fort, erlischt das vorläufige Nutzungsrecht automatisch.

7.3

Stellt der Kunde im Rahmen der Zusammenarbeit Bild-, Text- oder sonstiges Material zur Verfügung, so ist er verpflichtet, dem Anbieter die zur vertragsgemäßen Nutzung, Bearbeitung und Veröffentlichung erforderlichen Nutzungsrechte einzuräumen oder entsprechende Lizenzen auf eigene Kosten einzuholen. Der Kunde sichert zu, dass er über die hierfür erforderlichen Rechte verfügt und keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der vom Kunden gelieferten Inhalte gegen den Anbieter geltend gemacht werden.

7.4

Der Anbieter ist berechtigt, auf den von ihm erstellten Webseiten als Urheber genannt zu werden. Dies erfolgt in der Regel durch einen dezenten Hinweis in der Fußzeile der Website (z. B. „Umsetzung und Gestaltung durch Kölmel Digital“).

7.5

Sofern im Einzelvertrag keine abweichende Regelung getroffen wurde, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, als Referenzkunde genannt zu werden. Der Anbieter ist in diesem Zusammenhang berechtigt, den Namen und das Logo des Kunden sowie den Projektverlauf und das Endergebnis zu Werbe- und Dokumentationszwecken zu nutzen. Dies umfasst insbesondere die Veröffentlichung auf der eigenen Website, in Präsentationen, Printmedien sowie auf den Social-Media-Kanälen des Anbieters (z. B. Instagram, Facebook, LinkedIn). Zu diesem Zweck ist der Anbieter auch berechtigt, Screenshots, Projektbeschreibungen und Kurzvideos zu erstellen und zu veröffentlichen.

7.6

Wünscht der Kunde aus berechtigten Gründen eine teilweise oder vollständige Unterlassung dieser Referenznennungen, hat er dies dem Anbieter schriftlich mitzuteilen.

§ 8

Förderfähigkeit und Antragstellung

8.1

Einzelne Leistungen des Anbieters können unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig (z. B. im Sinne der Förderprogramme der L-Bank Baden-Württemberg) sein. Der Anbieter übernimmt keine Garantie oder Zusicherung hinsichtlich der Bewilligung, Höhe oder Auszahlung der Förderung durch die L-Bank oder andere Förderstellen.

8.2

Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die individuellen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen des jeweiligen Förderprogramms vor Antragstellung zu prüfen. Eine rechtliche oder inhaltliche Beratung durch den Anbieter erfolgt nicht.

8.3

Der Anbieter unterstützt im Rahmen der Zusammenarbeit auf Wunsch den „technischen Teil“ der Antragstellung, übernimmt jedoch keine Gewähr für die Förderfähigkeit der Leistungen oder die Bewilligung des Antrags durch die Förderstelle. Sämtliche im Zusammenhang mit der Antragstellung entstehenden Kosten sind vom Kunden zu tragen – unabhängig davon, ob eine Förderung bewilligt wird oder nicht.

§ 9

Haftung

9.1

Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

9.2

In den Grenzen nach 9.1 haftet der Anbieter nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrensprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

9.3

In den Grenzen des § 9.1 haftet der Anbieter nicht für die rechtliche Zulässigkeit oder inhaltliche Richtigkeit der von ihm erstellten Werbeinhalte (z. B. Texte, Anzeigen, Grafiken), sofern diese auf Angaben, Zielvorgaben oder Informationen des Kunden beruhen. Eine rechtliche Prüfung – insbesondere im Hinblick auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das Heilmittelwerbegesetz (HWG) oder sonstige branchenspezifische Vorschriften – ist nicht geschuldet. Der Kunde ist verpflichtet, die vom Anbieter erstellten Inhalte vor deren Veröffentlichung sorgfältig zu prüfen und freizugeben. Erfolgt keine ausdrückliche Freigabe binnen 7 Tagen nach Übermittlung, gilt die Freigabe als erteilt. Ebenso gilt die tatsächliche Verwendung oder Veröffentlichung der Inhalte durch den Kunden als Freigabe. Mit der Freigabe übernimmt der Kunde die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit der Inhalte. Soweit ein Dritter wegen einer Rechtsverletzung durch freigegebene Inhalte Ansprüche gegen den Anbieter geltend macht, stellt der Kunde den Anbieter von sämtlichen daraus resultierenden Ansprüchen frei.

9.4

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 10

Schlussbestimmungen

10.1

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.2

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB einschließlich dieser Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

10.3

Erfüllungsort und Gerichtsstand sind der Sitz des Anbieters.

II. Besondere Bestimmungen für die jeweiligen Leistungen
§ 1

Webdesign

1.1

Soweit nicht anders vereinbart, stellt der Kunde sämtliche in die Website zu integrierenden Inhalte (Texte, Logos, Medien) bereit. Vom Anbieter zur Verfügung gestelltes Bildmaterial aus Quellen wie „Freepik“ ist im Angebotspreis enthalten und darf durch den Kunden ausschließlich im Rahmen der jeweiligen Website genutzt werden. Eine Weiterverwendung, Vervielfältigung oder Bearbeitung außerhalb der Website ist unzulässig, es sei denn, vertraglich ist etwas anderes ausdrücklich geregelt.

1.2

Sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt das Hosting der erstellten Website durch den Kunden selbst. Wird im Angebot geregelt, dass das Hosting durch den Anbieter erfolgt oder dieser im Auftrag des Kunden ein Hostingpaket bei einem Drittanbieter (z. B. IONOS) einrichtet, so handelt der Anbieter insoweit lediglich als technischer Unterstützer auf Anweisung des Kunden. Der Hostingvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Hostinganbieter zustande. Für die Verfügbarkeit, Sicherheit, Laufzeit, Preise und Inhalte solcher Drittverträge ist der Anbieter nicht verantwortlich.

1.3

Nimmt der Kunde nach Übergabe der Website eigenständige Änderungen an der technischen Struktur oder am CMS vor oder lässt solche Änderungen durch Dritte vornehmen, ist der Anbieter nicht mehr verantwortlich für Funktionalität, Kompatibilität und Datensicherheit. Gleiches gilt bei unsachgemäßer Bedienung oder Manipulation des Systems durch den Kunden.

§ 2

Social Media Kampagnen

2.1

Der Anbieter erbringt Leistungen im Bereich Social Media Advertising gemäß dem individuell vereinbarten Angebot. Hierzu zählen insbesondere die Konzeption, Planung, Einrichtung und Optimierung von Werbekampagnen sowie die Erstellung der hierfür erforderlichen Werbemittel (Text, Bild, Video) auf Plattformen wie Facebook, Instagram oder LinkedIn.

2.2

Der Kunde stellt dem Anbieter alle zur Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Zugangsdaten, Administratorrechte und Informationen rechtzeitig zur Verfügung. Erfolgt die Betreuung über bestehende Kundenkonten, sichert der Kunde zu, dass deren Nutzung durch den Anbieter den jeweiligen Plattformrichtlinien entspricht. Für etwaige Sperrungen oder Einschränkungen der Plattform haftet der Anbieter nicht, sofern er diese nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich zu verschulden hat.

2.3

Soweit eine Freigabe einzelner Kampagnen vorgesehen ist, hat der Kunde diese innerhalb von 3 Werktagen ab Bereitstellung zu erteilen. Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb dieser Frist, gilt der Vorschlag als freigegeben.

2.4

Die Kosten für geschaltete Werbeanzeigen sind nicht im Agenturhonorar enthalten und werden entweder direkt vom Kundenkonto belastet oder dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt, sofern eine Vorfinanzierung durch den Anbieter erfolgt. Die Budgethöhe wird vorab mit dem Kunden abgestimmt.

2.5

Der Anbieter schuldet ausschließlich die vertragsgemäße Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen, nicht jedoch ein bestimmtes Ergebnis (z. B. Umsatzsteigerung, Reichweite, Klickzahlen oder Followerzuwachs). Angaben über mögliche Erfolge beruhen auf Erfahrungswerten und stellen keine verbindlichen Zusicherungen dar.

§ 3

Suchmaschinenoptimierung (SEO)

3.1

Der Anbieter erbringt Leistungen im Bereich der Suchmaschinenoptimierung (SEO) nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik und unter Anwendung anerkannter Methoden. Dabei schuldet der Anbieter ausschließlich eine dienstvertragliche Tätigkeit im Sinne der §§ 611 ff. BGB, nicht jedoch das Erreichen eines bestimmten Erfolgs – insbesondere nicht bestimmte Positionierungen, Rankings, Traffic-Zahlen, Sichtbarkeitsentwicklungen oder Umsätze.

3.2

Der Kunde ist darüber informiert, dass die Platzierung in den Suchergebnissen von Suchmaschinenbetreibern (z. B. Google, Bing) maßgeblich von deren Algorithmen abhängt. Diese Algorithmen können jederzeit ohne Ankündigung geändert werden und zu einer Verbesserung, Verschlechterung oder dem vollständigen Wegfall von Platzierungen führen. Der Anbieter hat hierauf keinen Einfluss und übernimmt hierfür in den Grenzen des § 9.1 keine Haftung.

3.3

Der Anbieter ist berechtigt, bei der Erstellung/Optimierung von Texten, Überschriften, Meta-Descriptions und sonstigen Inhalten für Suchmaschinenoptimierung (SEO) auch Systeme zur automatisierten Textgenerierung (Künstliche Intelligenz, „KI“) einzusetzen. Der Anbieter schuldet keine Gewähr für Freiheit von Rechten Dritter bei KI-generierten Inhalten.

3.4

Der Kunde räumt dem Anbieter für die Dauer der Zusammenarbeit die erforderlichen Zugriffsrechte auf die Website, deren Backend sowie verbundene Systeme (z. B. CMS, Hosting, Analyse-Tools) ein, um die vereinbarten SEO-Maßnahmen umzusetzen. Der Anbieter ist berechtigt, in diesem Rahmen technische Änderungen, insbesondere an Quellcode, Meta-Daten, Verlinkungen und Website-Struktur, vorzunehmen.

3.5

Der Anbieter haftet in den Grenzen des § 9.1 nicht für negative Auswirkungen auf die Suchmaschinenplatzierung, die auf Maßnahmen Dritter zurückzuführen sind, insbesondere nicht für unaufgeforderte oder schädliche Backlinks („Negative SEO“), Änderungen durch andere Dienstleister oder vom Kunden selbst vorgenommene Anpassungen an der Website.